- Verdachtskündigung
- Verdachtskündigung,die meist außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, weil dieser den Arbeitnehmer aufgrund objektiver Tatsachen einer Straftat für dringend verdächtig hält. Die Zulässigkeit der Verdachtskündigung ist umstritten, wird aber (v. a. durch die Rechtsprechung) überwiegend bejaht, da auch schon der Verdacht das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis zerstören könne. Neben dringendem Tatverdacht und objektiver Tatsachenlage ist zudem erforderlich, dass sich der Verdacht auf ein schweres und für das Arbeitsverhältnis erhebliches Fehlverhalten richtet und der Arbeitgeber alles Zumutbare zur Verdachtsklärung getan hat (besonders auch den Arbeitnehmer zu den Vorwürfen zu hören). Eine Verdachtskündigung ist ferner nur dann gerechtfertigt, wenn sie nach Abwägung der gegenseitigen Interessen auch von einem vernünftigen und gerecht denkenden Arbeitgeber ausgesprochen worden wäre. Zur Fristwahrung genügt bei unzureichender Verdachtsklärung, wenn der Arbeitgeber das Strafverfahren abwartet und dann über die Kündigung entscheidet.
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Ver|dạchts|kün|di|gung, die (Rechtsspr.): Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer einer Straftat für dringend verdächtig hält.
Universal-Lexikon. 2012.